Anhand nur weniger einfacher Angaben geben wir Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie, die als Basis für weitere Schritte und Gespräche dient.
Trotzdem ist jede Immobilie einzigartig. Individuelle Ausstattungskriterien beeinflussen den konkreten Wert einer Immobilie genauso wie etwaige Rechtsregelungen oder Belastungen. Lassen Sie uns dazu gerne in den persönlichen Austausch treten. Ihre Kontaktdaten werden dazu von uns gespeichert.
Liebe Kunden,
die Wertermittlung von Immobilien ist zuweilen komplex. Wir versuchen diese Komplexität einfach verständlich und nachvollziehbar zu machen und bieten für die unterschiedlichsten Wertermittlungsanlässe und
-intentionen das passende Bewertungsprodukt.
Ihren individuellen Wertermittlungsbedarf besprechend wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen und Ihren Anruf.
Nicola Metzger
Im Rahmen unserer Kaufpreiseinwertung lernen wir Ihre Immobilie bei einem persönlichen Ortstermin kennen. Anhand der Eckdaten Ihrer Immobilie, unserer gewonnen Eindrücke und unter Einbeziehung relevanter Marktdaten, wie Vergleichskaufpreise, ermitteln wir anhand der Lage, des Zuschnitts und Größe sowie des Baujahres und des gebäudetechnischen Standards die zu erwartende Verkaufspreisspanne. Für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Nicht immer ist es notwendig tatsächlich ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um den Wert Ihrer Immobilie präzise zu bestimmen. In den aller meisten Bewertungsfällen ist unsere auf die tatsächliche Wertermittlung fokussierte Kurzexpertise eine optimale Alternative zum Vollgutachten. Diese erfolgt dabei in Anlehnung an die ImmowertV und liefert eine präzise Wertermittlung im Sinne des Verkehrswerts.
In verschiedensten Fällen reicht eine Kurzexpertise formal nicht aus. Dann erstellen wir für Ihre Immobilie gern ein finanz- und gerichtshoffestes Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB und der ImmoWertV. Regelmäßig sind das Bewertungen, welche der Prüfung des Finanzamtes (z.B. Erbschaft, Bilanzveränderungen, Anfangs- und Endwerte/Afa-Bewertungen), oder möglicherweise eines Gerichts (z.B. Nachlass) standhalten müssen.