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Objektnummer 21463/1

Hochwertige 3-Zimmer-Wohnung an der Contrescarpe - gegenüber der Mühle

28195 Bremen (Altstadt)
Baujahr
2014
Wohnfläche
ca. 145,0 m²
Nettokaltmiete
1.590,00 EUR
Nebenkosten
500,00 EUR
verfügbar ab
01.07.2025
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Schlafzimmer
2
Anzahl Badezimmer
1
Einbauküche
Ja
Personenfahrstuhl
Ja
Gäste WC
Ja
Tiefgarage
Ja
Anzahl Stellplätze
1
Stellplatzmiete
120,00 EUR
Parkett
Ja

Energieangaben

Passtyp
VERBRAUCH
Ausstelldatum
08.06.2024
Gültig bis
07.06.2034
Effizienzklasse
B
Endenergie-Verbrauchskennwert
68,60 kWh/(m²*a)
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Gas
Ihre Ansprechpartnerin
Antje Went
Antje Went
Leitung Vermietung Wohnimmobilien

Lage

Die Contrescarpe liegt im Grünen und zugleich in einem traditionellen Mittelpunkt Bremens - einem gewachsenen, exklusiven Quartier. Der idyllische Blick auf die historischen Wallanlagen und die Wallmühle lassen beinahe vergessen, wie nah hier die besten Angebote großstädtischen Lebens liegen. Die ganze Vielfalt an hanseatischer Tradition, an Kultur-, Einkaufs- und Gastronomieangeboten liegt in unmittelbarer Reichweite. Eine Lage, die aus der Contrescarpe eine erste Adresse macht!

Ausstattung

Die im Haus I zu vermietende 3-Zimmer-Wohnung mit großzügiger Loggia ist ideal für Mieter, die im Grünen und dennoch "mitten im Leben" wohnen möchten. Besonderes Augenmerk möchten wir auf die exklusive Ausstattung legen. Hier möchten wir gerne auf nachfolgende Details hinweisen:
- Fischgrätparkett in sämtlichen Wohn- und Schlafräumen
- Fußbodenheizung in der gesamten Wohnung
- Separate ...mtl.

Hinweis: Bei den verwendeten Bildern, handelt es sich um Fotoaufnahmen aus 2020 (vor der letzten Vermietung)

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Bemerkung

Miete (1.590,00 EUR) zzgl. Nebenkosten (500,00 EUR) zzgl. 1 TG-Stellplatz Nr. 32 (120,00 EUR) - 2 Monatskaltmieten Deponat - Gaszentralheizung - Kellerraum (ca. 6,70 m²)

Hinweis zum Mietvertrag:
Mindestmietdauer 2 Jahre + Staffelmiete

Unsere Objektangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.

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