Als Kapitalwerte bilden Immobilien einen wertvollen Baustein des persönlichen Eigentums, dessen Weitergabe im Sterbefall meist klar geregelt ist. Wer in diesem Kontext eine Immobilie erbt, sieht sich unmittelbar mit diversen Fragen konfrontiert, die es zu klären gilt: Soll die Immobilie zur Eigennutzung oder Vermietung behalten oder doch lieber verkauft werden? Welche bürokratischen und rechtlichen Parameter sind relevant? Und wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer oder der Auszahlung von Miterben?
Als erfahrenes sowie etabliertes Immobilienberatungshaus stehen wir Ihnen im Fall der Immobilienerbschaft kompetent und empathisch zur Seite. Der Komplexität aus immobilienspezifischen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten eines solchen Falls begegnen wir in unserer Beratungsleistung mit eigenem Fachwissen sowie einem verlässlichen Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten und Steuerberatern. Gleichsam unterstützen wir bereits im Vorfeld bei der Organisation des Immobiliennachlasses.
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn eine Person verstirbt und mehr als einen Erben hinterlässt. Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um eine sogenannte „Gesamthandsgemeinschaft“. Das bedeutet, dass der gesamte Nachlass allen Miterben vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich zusteht. Daraus folgt, dass keiner der Miterben über einzelne Nachlassgegenstände, also auch eine sich im Nachlass befindliche Immobilie, allein verfügen kann. Diese Zwangsgemeinschaft bietet also auch Hindernisse in Bezug auf eine Immobilie: Die Miterben müssen eine einvernehmliche Entscheidung für den Verkauf einer sich im Nachlass befindlichen Immobilie treffen, andernfalls droht die Teilungsversteigerung – eine Art der Zwangsversteigerung, sofern ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erreichen möchte.
Wichtig hierbei: eine marktgerechte Werteinschätzung, die wir durch unsere Expert:innen sowie professionelle Gutachter abdecken. Auch für die Festsetzung der Erbschaftssteuer durch das Finanzamt kann eine gutachterliche Bewertung der Immobilie sinnvoll sein. Gleiches gilt für die Analyse des Grundbuchs zur Offenlegung etwaig noch bestehender Rechte Dritter, z.B. Grundpfand-, Nießbrauch- oder Wohnungsrechte.
Da jeder Erbschaftsfall anders ist, kann es den einen richtigen Weg nie geben. Wir beraten deswegen stets individuell zu den Vor- und Nachteilen eines Verkaufs, der Vermietung oder der Selbstnutzung der geerbten Immobilie. Dazu liefern wir Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen, beispielsweise in Form von Preisindikationen, und führen Sie bei fehlenden Grundkenntnissen grundsätzlich behutsam und auf Augenhöhe an das Thema des Immobilieneigentums heran. Entscheiden Sie sich für einen Verkauf, stellen wir die relevanten Objektunterlagen zusammen und vermitteln zudem innerhalb der Erbengemeinschaft. Im Kontext der Vermietung beraten wir zusätzlich zu etwaigen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Ob aus pragmatischen oder emotionalen Gründen, die Eigennutzung einer geerbten Immobilie stellt für manche Erben eine attraktive Option dar. Sollte hierfür die Auszahlung von Miterben notwendig sein, muss der Wert der Immobilie professionell eingeschätzt werden. Der Weg dahin kann über unser Haus in Form einer auf langjährigen Erfahrungswerten basierten Kaufpreiseinschätzung oder über spezialisierte Gutachter aus unserem Netzwerk laufen. Im Schulterschluss mit Finanzdienstleistern und -experten helfen wir Ihnen darüber hinaus, Möglichkeiten der Auszahlungsfinanzierung zu eruieren.