Das Thema Corona bewegt die Welt. Die Auswirkungen um den Kampf gegen das Virus spürt gegenwärtig die Wirtschaft deutlich, aber auch jeder Einzelne ist betroffen und verantwortlich mit einem solidarischen Beitrag zur Bewältigung der Krise beizutragen. Der Schutz der Gesundheit steht ganz klar an erster Stelle. In der Folge bedeutet das aktuell für viele Unternehmen und Selbständige einen wirtschaftlichen Einbruch – branchenübergreifend, insbesondere auf dem Handelsflächenmarkt.
Die durch äußere Einflüsse bedingte Krise hat auch in Bremen für zahlreiche Mieter von Handels- und Gastronomieflächen einen massiven Geschäftsausfall zur Folge, der keinesfalls etwas mit dem Geschäftsmodell des Händlers oder Gastronomiekonzepts selbst zu tun hat. Der daraus resultierende Umsatzausfall wird häufig kaum aufzuholen sein. Und keiner kann genau vorhersagen, wie lange der Ausnahmezustand andauert. Folglich werden viele Mieter sich auch eine Anmietung der Flächen langfristig nicht mehr leisten können. Im Umkehrschluss bedeutet das einen Miet- bzw. Umsatzausfall für den Eigentümer.
Das hat insgesamt Auswirkungen auf den Bremer Handelsflächenmarkt. Ist ein Schulterschluss zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarschaftsvermietern folglich nicht unabdingbar? Sicherlich ist die Liquidität der Miete für viele Eigentümer vor dem Hintergrund bestehender Verbindlichkeiten (Zins und Tilgung) in der Budgetplanung fest verankert. Fragen, die sich nun alle Parteien stellen: Wie lange wird die Krise dauern? Welche Kettenreaktion wird in der Folge ausgelöst, sowohl für das eigene Objekt als auch für die Einkaufsstraße oder gar das gesamte Quartier? Was sind die Folgen bei einem Leerstand der eigenen Immobilie und ferner bei vermehrtem Leerstand in der Nachbarschaft? Und wichtig: Inwiefern greifen jetzt staatliche Unterstützungen?
Eine Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter wäre wünschenswert. Diese könnte in erster Linie durch eine Unterstüzung staatlicher Subventionen, die einen Mietausfall in Teilen kompensieren, erreicht werden. Darüber hinaus wäre ein Entgegenkommen beider Parteien denkbar – von einer zeitlich begrenzten Reduzierung der Kaltmietforderung seitens der Eigentümer bis hin zu vorrübergehenden Konzeptanpassungen seitens der Mieter in Form von Lieferangeboten sowie Onlinediensten.
Bei einem durch Mietausfall drohenden Leerstand ist eine schnelle und fachkundige – stets individuelle – Beratung und Umsetzung von neuen Mietkonzepten ratsam. Flexibilität spielt dabei eine große Rolle. Ferner müssen die zukünftigen Konzepte nachbarschaftlich aufeinander abgestimmt sein, da der Kunde von morgen nicht in die Innenstadt geht, um Zielkäufe zu erledigen – diese wird er weiterhin online bequem von zu Hause bestellen – sondern die Innensstadt und Einkaufslagen nutzt, um einen Erlebniskauf verbunden mit attraktiven Gastronomieangeboten zu tätigen.
Am Ende haben Krisen gezeigt, dass wir immer wieder zur Normalität zurückkehren – früher oder später. Gerade jetzt zeigt sich, dass wir eine Solidaritätsgemeinschaft sind und der persönliche Austausch einen hohen Stellwert hat. Einzelhandel und Gastronomie werden zukünftig stärker in den Fokus rücken, denn das Bedürfnis nach "Offline" und Erlebnis wird wieder richtig gut tun! Eine neue Wiederbelebung der Einkaufs-und Geschäftsstraßen wird das Ergebnis sein.
Susanne Maaß-Ebner, Leiterin für Handelsflächenvermietung bei Robert C. Spies